CHRONIK


Geschichte des Verbandes

  • Gründung im September 1974 in Wien mit folgenden Zielen:
  1. Interessensvertretung in einem neuen Beruf, der für die meisten Mitglieder ein Nebenberuf war.
  2. Informationen zu vermitteln über fachlich einschlägige und wissenschaftliche Publikationen.
  3. Vorträge und Seminare für ausgebildete EFL-BeraterInnen anzubieten.
  4. In der Öffentlichkeit auf die Bedeutung einer fachlich qualifizierten Ehe-, Familien- und Lebensberatung  hinzuweisen.
  5. Hohe fachliche Qualität der Mitglieder zu gewährleisten, und zwar über die gesetzlichen (Familienberatungsförderungsgesetz) oder Dienstgeberforderungen hinaus.
  • Seit Gründung des Verbandes erscheint die Zeitschrift EHEBERATUNG 1-2 mal jährlich und jedes Jahr wird eine 3-tägige Fortbildungstagung angeboten, bei der auch die Jahreshauptversammlung stattfindet.
  • 1990 wurde in Österreich das Psychologengesetz und das Psychotherapie­gesetz verabschiedet. Für beide Gesetzesentwürfe wurde der Berufsverband zur Stellungnahme und Begutachtung eingeladen. Im Psychotherapiegesetz sind die EFL-BeraterInnen als Quellberuf für Psychotherapie angeführt.
  • Seit 1993 ein Teilerfolg: Zeugnisentschlagungsrecht gem. § 152 STOP gilt auch für die MitarbeiterInnen der anerkannten Familienberatungsstellen.
  • 1992 bis 1995: Diskussion des beruflichen Selbstverständnisses angesichts des sich wandelnden pschosozialen Umfeldes.
  • 1994 wird das Berufsbild in vorliegender Formulierung in der Jahreshauptversammlung beschlossen.
  • 1995 wird die jährliche Jahrestagung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundesministerium organisiert und für alle Familien­beratungsstellen ausgeschrieben.
  • 1995 wird der Berufsverband vom Österr. Institut für Familienforschung (ÖIF) eingeladen, seinen Beitrag einzubringen zum Thema: „Abgrenzung und Berührungsfelder zwischen Beratung und Psychotherapie“.
    Unsere Stellungnahme wird in den Forschungsprojekt-Endbericht 
    „Beratung – Psychotherapie“ eingearbeitet (erschienen 1997 in Wien, ÖIF im Auftrag des BM für Umwelt, Jugend und Familie).
  • 1995 bis 1997 wird ein 4-semestriger Lehrgang für Mediation zusammen mit der Akademie für Sozialarbeit des Landes OÖ konzipiert, ausgeschrieben, durchgeführt und von 16 TN mit einem (Zusatz-)Diplom abgeschlossen. Die Abschlussarbeiten werden in Buchform veröffentlicht. „Mediation – wenn zwei sich streiten, hilft der Dritte“ (Hrsg. Dr. Marianne Gumpinger, Edition Pro mente, Linz)
    Das Familienministerium kauft 300 Exemplare zur Verteilung an geförderte Familienberatungsstellen.
  • 1995 bis 1997: In Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen mehrere große Veranstaltungen: „Netzwerk Wege aus dem Familienkonflikt“ mit über 100 TN: DEFL-BeraterInnen, FamilienrichterInnen, RechtanwältInnen, MediatorInnen, Dipl. SozialarbeiterInnen, VertreterInnen der Jugendwohlfahrt, ... mit dem Ziel, Mediation als mögliche Form der Konfliktregelung bekannt zu machen.
  • 1997 Der Berufsverband engagiert sich bei 2 Gesetzesänderungen und einer gewerberechtlichen Bestimmung:
  1. Freie Dienstverträge und Sozialversicherungspflicht für DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen. Nun kann eine (Honorar-)Tätigkeit als DEFL-BeraterIn eine Sozial- und Pensionsversicherung begründen, auch ohne feste Anstellung.
  2. Änderung des Familienberatungsförderungsgesetz 1997: 
    Wir erreichen ein jahrelang angestrebtes Ziel: Die an einer geförderten Familienberatungsstelle tätigen Personen unterliegen der Verschwiegenheit analog den Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes.
  3. Klarstellung in den gewerberechtlichen Bestimmungen zum LSB Gesetz: DEFL-BeraterInnen erfüllen mit ihrer Ausbildung die Erfordernisse für das Gewerbe als Lebens- und SozialberaterIn. Zugangsvoraussetzungen für die Erlangung des Gewerbes siehe unter: Gewerbeschein

 

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